Bußgeldkatalog für den Reisebus
Für Betriebsfahrten, Seniorenausflüge, verschiedene Gruppenevents, aber auch für private Ausflüge im Rahmen großer Familienfeiern können Sie einen Reisebus mit Fahrer mieten. Ein Reisebus zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln, wie auch Statistiken vom TÜV in jedem Jahr bestätigen. Busunternehmen, die Reisebusse vermieten, sind verpflichtet, ihre Busse in regelmäßigen Abständen vom TÜV oder von der DEKRA überprüfen zu lassen.

Die Hauptverantwortung für die Sicherheit tragen der Busfahrer und das Busunternehmen. Dennoch haben wir im Folgenden einige Tipps und Ratschläge für Sie zusammengetragen für Ihre Bussicherheit.
Sicherheitschecks, die Sie vom Busunternehmen erwarten dürfen
Kennen Sie die maßgeblichen Sicherheitsvorschriften für Reisebusse, erleichtert Ihnen das die Auswahl eines Anbieters. Auf der Webseite eines Anbieters finden Sie bereits wichtige Informationen rund um die Busse, darunter:
- Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchung (HU)
- Regelmäßige Sicherheitsprüfung (SP)
- Gütesiegel „Sicherer Busbetrieb“ vom TÜV oder von der DEKRA für zusätzliche Sicherheit und Vertrauen
- Bescheinigung „Sicherheit im Reisebus“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
- Informationen über die Fahrer und Fahrerinnen sowie regelmäßige Teilnahme an zusätzlichen Schulungen zu Themen wie Verhalten in Notfallsituationen, Verkehrssicherheit, Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Mitgliedschaft des Unternehmens in Verbänden wie dem Internationalen Bustouristik Verband (RDA) oder dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO)
- Betriebserlaubnis über 10 Jahre sollte vorhanden sein
Worauf Sie für die Sicherheit achten sollten
Buchen Sie den Reisebus vor Ort, können Sie sich die Reisebusse zeigen lassen. Achten Sie darauf, ob gültige Sicherheitsplaketten für die jährliche Hauptuntersuchung und die Sicherheitsprüfung vorhanden sind. Informieren Sie sich auch über die technische Ausstattung der Busse und fragen Sie nach Dokumenten für die Wartung. Regelmäßig gewartet werden müssen unter anderem:
- Bremsen
- Lenkung
- Beleuchtung
- Notausstiege
Für seriöse Busunternehmen stehen Reisesicherheit und Kundenzufriedenheit an oberster Stelle. Dazu gehört auch die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Der Bußgeldkatalog für Busse informiert Reisegruppen, Busreiseinteressierte und Busvermieter umfassend über die geltenden Regelungen.
Stehplätze & Gänge: Wann und wo das Stehen im Bus erlaubt ist
Im Gegensatz zu Linienbussen verfügen Reisebusse nicht über Stehplätze und über die dafür erforderlichen Haltevorrichtungen. Es ist den Fahrgästen zwar erlaubt, aufzustehen, um Gegenstände aus dem Gepäckfach zu nehmen oder zur Toilette zu gehen, doch ansonsten besteht Anschnallpflicht. Personen, die stehen und sich während der Fahrt im Gang aufhalten, riskieren bei einer Vollbremsung oder einem Verkehrsunfall schwere Stürze, die mit Verletzungen verbunden sein können. Um die Sicherheit der Fahrgäste nicht zu gefährden, können Busfahrer darauf hinweisen, dass sie Pausen während der Fahrt einlegen und die Bordtoilette möglichst nur in den Pausen benutzt werden sollte.
Anschnallpflicht im Bus
Die Reisebusse müssen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein, da seit 2006 überall in Europa Anschnallpflicht in Reisebussen gilt. Fahrgäste dürfen sich während der Fahrt abschnallen und aufstehen, um die Bordtoilette zu benutzen oder Gegenstände aus dem Gepäckfach zu nehmen. Nimmt der Fahrgast wieder Platz, muss er den Sicherheitsgurt wieder anlegen. Der Busfahrer sollte vor Antritt der Fahrt eine Sicherheitsunterweisung durchführen, ähnlich wie im Flugzeug. Er muss dabei auf die Anschnallpflicht hinweisen. Als Gruppenleiter tragen Sie die Verantwortung für Ihre Reisegruppe. Daher sollten auch Sie die Gruppe auf die Anschnallpflicht hinweisen.

Unser Autor

Verkehrsredaktion
Benedikt Rudel (B.Sc. Verkehrswissenschaftler)



