Bußgeldkatalog für den Reisebus

Für Betriebsfahrten, Seniorenausflüge, verschiedene Gruppenevents, aber auch für private Ausflüge im Rahmen großer Familienfeiern können Sie einen Reisebus mit Fahrer mieten. Ein Reisebus zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln, wie auch Statistiken vom TÜV in jedem Jahr bestätigen. Busunternehmen, die Reisebusse vermieten, sind verpflichtet, ihre Busse in regelmäßigen Abständen vom TÜV oder von der DEKRA überprüfen zu lassen.

Busunternehmen

Die Hauptverantwortung für die Sicherheit tragen der Busfahrer und das Busunternehmen. Dennoch haben wir im Folgenden einige Tipps und Ratschläge für Sie zusammengetragen für Ihre Bussicherheit

Sicherheitschecks, die Sie vom Busunternehmen erwarten dürfen

Kennen Sie die maßgeblichen Sicherheitsvorschriften für Reisebusse, erleichtert Ihnen das die Auswahl eines Anbieters. Auf der Webseite eines Anbieters finden Sie bereits wichtige Informationen rund um die Busse, darunter:

Worauf Sie für die Sicherheit achten sollten

Buchen Sie den Reisebus vor Ort, können Sie sich die Reisebusse zeigen lassen. Achten Sie darauf, ob gültige Sicherheitsplaketten für die jährliche Hauptuntersuchung und die Sicherheitsprüfung vorhanden sind. Informieren Sie sich auch über die technische Ausstattung der Busse und fragen Sie nach Dokumenten für die Wartung. Regelmäßig gewartet werden müssen unter anderem:

  • Bremsen
  • Lenkung
  • Beleuchtung
  • Notausstiege

Für seriöse Busunternehmen stehen Reisesicherheit und Kundenzufriedenheit an oberster Stelle. Dazu gehört auch die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Der Bußgeldkatalog für Busse informiert Reisegruppen, Busreiseinteressierte und Busvermieter umfassend über die geltenden Regelungen.

Stehplätze & Gänge: Wann und wo das Stehen im Bus erlaubt ist

Im Gegensatz zu Linienbussen verfügen Reisebusse nicht über Stehplätze und über die dafür erforderlichen Haltevorrichtungen. Es ist den Fahrgästen zwar erlaubt, aufzustehen, um Gegenstände aus dem Gepäckfach zu nehmen oder zur Toilette zu gehen, doch ansonsten besteht Anschnallpflicht. Personen, die stehen und sich während der Fahrt im Gang aufhalten, riskieren bei einer Vollbremsung oder einem Verkehrsunfall schwere Stürze, die mit Verletzungen verbunden sein können. Um die Sicherheit der Fahrgäste nicht zu gefährden, können Busfahrer darauf hinweisen, dass sie Pausen während der Fahrt einlegen und die Bordtoilette möglichst nur in den Pausen benutzt werden sollte.

Anschnallpflicht im Bus

Die Reisebusse müssen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein, da seit 2006 überall in Europa Anschnallpflicht in Reisebussen gilt. Fahrgäste dürfen sich während der Fahrt abschnallen und aufstehen, um die Bordtoilette zu benutzen oder Gegenstände aus dem Gepäckfach zu nehmen. Nimmt der Fahrgast wieder Platz, muss er den Sicherheitsgurt wieder anlegen. Der Busfahrer sollte vor Antritt der Fahrt eine Sicherheitsunterweisung durchführen, ähnlich wie im Flugzeug. Er muss dabei auf die Anschnallpflicht hinweisen. Als Gruppenleiter tragen Sie die Verantwortung für Ihre Reisegruppe. Daher sollten auch Sie die Gruppe auf die Anschnallpflicht hinweisen.

Busanmietung

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Unser Autor

Redaktion-Benedikt Rudel
Verkehrsredaktion

Benedikt Rudel (B.Sc. Verkehrswissenschaftler)