Beim Mieten eines Reisebusses mit Fahrer, sollten Sie bei längeren Strecken die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals mit einplanen. Am 11. April 2007 ist die europaweit geltende Verordnung in Kraft getreten, wodurch die maximal möglichen Einsatzzeiten der Busfahrer geregelt sind. Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Eckpunkte der Richtlinie für Ihre Sicherheit. Jeder Busfahrer ist verpflichtet nach einer maximalen Lenkzeit von 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen. Am Tag ist eine maximale Lenkzeit von 10 Stunden, allerdings nur zweimal wöchentlich gesetzlich erlaubt. An den restlichen Tagen ist eine tägliche Lenkzeit von 9 Stunden zulässig. Die Einsatzzeit des Busfahrers darf höchstens 15 Stunden am Tag betragen, hierbei müssen die An-und Abfahrtszeiten ebenfalls mit einkalkuliert werden.
Nach Beendigung der Tagesschicht muss die Ruhezeit mindestens 11 Stunden am Stück und ohne Unterbrechung betragen. Ist der Busfahrer bereits 6 Tage im Einsatz, muss mindestens 1 Tag als Ruhezeit eingelegt werden. Das Einhalten der Ruhezeiten der Busfahrer hat auch den Vorteil, dass die Fahrgäste an Raststätten Essen und Trinken kaufen oder einfach nur die frische Luft genießen können.